Im Februar ist der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 (BuWiN 2021) erschienen. Neben einer wichtigen Anmerkung zum Sprachgebrauch im Diskurs um promovierte Wissenschaftler*innen, zeigt er erstaunlich wenig Überraschendes auf.
Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass der Begriff „wissenschaftlicher Nachwuchs“ als Sammelbegriff für alle wissenschaftlich tätigen Promovierenden oder Promovierten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bis 45 Jahren ohne Professur kritisch gesehen wird und die Autor*innen des BuWiN 2021 zur terminologischen Differenzierung mahnen (BuWiN 2021, S. 62ff.). Daher kann man sich der Äußerung der brandenburgische Forschungsministerin Dr. Manja Schüle nur anschließen, die bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des BuWiN 2021 erklärte: „Wenn selbst Juniorprofessoren und Wissenschaftler mit zahlreichen Publikationen zum Nachwuchs zählen, läuft etwas falsch.“
Übereinstimmend mit vielen Kommentator*innen (vgl. etwa Spektrum Scilogs sowie Forschung und Lehre) kommt der Autor zu dem Schluss, dass die Situation junger Wissenschaftler*innen im deutschen Wissenschaftssystem im Wesentlichen unverändert ist. Die nun vorlegten Daten belegen diese negative Bilanz: Die Karrierewege in der Wissenschaft sind wenig transparent und kaum berechenbar. Auch für die Zeit nach der Promotion hat sich hieran nur wenig verändert. Dies entspricht in keiner Weise den Anforderungen an attraktive Beschäftigungsbedingungen und den Herausforderungen an das Wissenschaftssystem.
Es ist ein Armutszeugnis für die Universitätsausbildung, dass die Zahl des wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals an deutschen Hochschulen im Untersuchungszeitraum um zwei Drittel gestiegen ist, während die Anzahl der Universitätsprofessuren gleichzeitig nur um 17 Prozent anwuchs.
Der diesjährige BuWiN stellt die Untersuchung zur Chancengerechtigkeit in den Mittelpunkt, versäumt es dabei aber über die Kategorie Geschlecht hinauszugehen. So gibt es kaum Aussagen zu internationaler Herkunft, sozialen Aufstiegsmöglichkeiten oder Chancen von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen im akademischen System.
Für die Juniorprofessur im Speziellen macht der aktuelle BuWiN folgende Aussagen: Im Vergleich zum letzten Bericht von 2017 hat sich das Berufungsalter nach Stufen kaum verändert. Für die Attraktivität der Juniorprofessur muss sich etwas ändern, denn insbesondere die Postdoc-Zeit zwischen Promotion und Juniorprofessur mit durchschnittlich 4,2 Jahren ist immer noch zu lang.
Erfreulich ist, dass die Zahl der Juniorprofessor*innen zwischen 2005 und 2018 um 156 Prozent angestiegen ist. Anteil daran hat vor allem das „1.000 Professuren-Programm“ von Bund und Ländern. Nichtsdestotrotz ist auch fast zwanzig Jahre nach Einführung der Juniorprofessur die Zahl der Juniorprofessuren deutlich von der avisierten Zielmarke von 6.000 entfernt. Das betrifft ebenso das Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die Juniorprofessur als „Regelvoraussetzung für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur“ zu etablieren.
Weiterhin ist es begrüßenswert, dass mittlerweile die meisten Bundesländer die Möglichkeit vorsehen, das Beschäftigungsverhältnis von Juniorprofessor*innen für die Betreuung von minderjährigen Kindern auf Antrag zu verlängern. Leider wird dies nicht überall einheitlich geregelt (BuWiN 2021, S. 170f.), wie bereits im Monitoring-Bericht zum Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses deutlich wurde (ebd., S. 53). Dies schmälert zum einen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verringert so die Chancengerechtigkeit, zum anderen auch die Attraktivität bestimmter Universitätsstandorte beeinflusst.
Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Situation junger Wissenschaftler*innen konnte der aktuelle BuWiN noch keine Aussagen treffen, da die Datenlage dafür noch nicht in den aktuellen Berichtszeitraum fällt und diese sich wahrscheinlich erst im Laufe der nächsten Jahre zeigen werden.