Das Beispiel Berlin zeigt, wie schwierig Hochschulpolitik in Zeiten der Corona-Pandemie sein kann: ein Spagat zwischen Grundsatzdiskussion und Sonderregelungen.
Nachdem der Berliner Senat bereits im Januar dieses Jahres seinen Entwurf zur Reform des Hochschulgesetzes vorgelegt hat, schlagen – wie unter anderem Der Tagesspiegel mehrfach berichtete (27.01.2021, 23.02.2021) – die wissenschaftspolitischen Wellen in der Hauptstadt hoch. Der Entwurf wird kontrovers diskutiert, Kritik kommt dabei von verschiedenen Seiten: So fürchtet etwa die Landesrektorenkonferenz unter anderem durch die Änderung der sog. ‚Erprobungsklausel‘ sowie „überbordende[r] Detailregelungen“ weitreichende Einschnitte für die Berliner Hochschulen – insbesondere finanzieller Art.
Während die Hochschulen vornehmlich mit der geplanten Reform des Hochschulgesetzes beschäftigt sind, stehen einige Berliner Wissenschaftler*innen derweil vor ganz anderen Problemen: Denn erst jetzt, rund ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, erlässt der Senat ein Gesetz, von dem nun endlich nicht nur Studierende, sondern auch Juniorprofessor*innen profitieren werden. Um pandemiebedingte Nachteile auszugleichen, kann ihr befristetes Dienstverhältnis nun auf Antrag um bis zu 12 Monate verlängert werden (vgl. auch die Pressemitteilung des Berliner Senats hierzu). Wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) jüngst in einer Pressemitteilung kritisiert hat, existieren derartige Regelungen für verbeamtete Wissenschaftler*innen auf Zeit bislang nur in weiteren fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen).
Wir als Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur (DGJ) schließen uns der Forderung des DHV an: Auch wir bedauern dieses Nicht-Handeln der meisten Bundesländer und rufen dringend dazu auf, Sonderregelungen für Beamt*innen auf Zeit zu treffen. Damit wiederholen wir unseren Appell an die politischen Akteure aus dem letzten Frühjahr, entsprechende Verlängerungsmöglichkeiten einzuräumen, um die pandemiebedingten Einschränkungen für Forschende in der Qualifikationsphase in allen Bundesländern zu kompensieren. Traurig genug, dass ein Jahr nach Beginn der Pandemie in Deutschland erst sechs von sechszehn Bundesländern die so wichtigen Sonderregelungen getroffen haben. Der Berliner „Corona-Schutzschirm“ kommt spät, aber er kommt. Und es bleibt zu hoffen, dass die fehlenden Bundesländer folgen werden. Unbedingt notwendig ist aber auch, dass die Hochschulen den ihnen eingeräumten Spielraum anwenden und die Verlängerungsoptionen dort, wo sie existieren, entsprechend nutzen. Dazu wäre es wünschenswert, wenn die Länder den Universitäten zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen könnten, damit diese Maßnahmen nicht an finanziellen Engpässen scheitern. Wir werden verfolgen, welche Maßnahmen – aktuell und zukünftig – von der Politik geplant und den Hochschulen umgesetzt werden.